Auf öffentlich befahrbaren Parkplätzen etwa vor Einkaufszentren Bau und Ver brauchermärkten geht es oftmals sehr eng zu Nicht selten ereignen sich dann auch Unfälle ein oder ausfahrender Verkehrs teilnehmer und es muss über die Haftung gestritten werden Häufig sind auf derartigen Plätzen zu den geltenden Verkehrsregeln in und zwischen den Fahrgassen keine Regeln aufgestellt Die Parkbuchten sind farblich markiert und die sich ergebenden Zufahrtswege kreuzen sich Fraglich ist nun ob die allseits bekannte Regel rechts vor links wie viele meinen auch bei einem Unfall auf dem betreffen den Parkplatz gilt Der Grundsatz rechts vor links ist in 8 Abs 1 S 1 Straßenverkehrsordnung StVO verankert Direkt erfasst von dieser Regel sind allerdings nur Kreuzungen und Einmün dungen bei Straßen Es kommt also darauf Wieder was gelernt Rechts vor links gilt auf öffentlichen Parkflächen nicht automatisch an ob eine ausdrückliche Vorfahrtsregelung getroffen wurde z B wenn an der Einfahrt des Parkplatzes ein Schild angebracht ist das die Geltung der StVO statuiert Der Bundesgerichtshof BGH hat in einem neueren Urteil vom 22 11 2022 hierzu dem entsprechend auch klargestellt dass die Vor fahrtsregel rechts vor links auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsre gelung keine Anwendung findet soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeu tiger Straßencharakter zukommt Dies ist anhand der baulichen Merkmale zu beur teilen Fahrbahnmarkierungen Spurbreite oder die Beschaffenheit des Untergrundes können hier etwa eine entscheidende Rolle spielen Handelt es sich bei den Fahrgassen jedoch um einen Fahrbereich der ausschließlich der Parkplatzsuche und dem Rangieren der Fahrzeuge dient ist von einem derartigen ANZEIGE Straßencharakter eher nicht auszugehen da dann die Abwicklung des ein und auspar kenden Rangierverkehrs zweckbestimmend ist In diesen Fällen muss dann im Wege des sich aus 1 StVO ergebenden Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme ein Ver kehrsfluss gefunden werden die Vorfahrt also per Handzeichen oder anderweitiger Absprache geklärt werden Verkehrsunfälle auf öffentlichen Parkflächen können somit eine mitunter sehr diffizile rechtliche Klärung nach sich ziehen Es gilt unter Umständen vergleichbare Gerichts entscheidungen zu Unfällen auf anderen Geländen heranzuziehen oder die spezielle Rechtsprechung zur Haftung des rückwärts Ausparkenden zu berücksichtigen Am besten ist es natürlich nicht auf sein ver meintliches Vorfahrtsrecht zu bestehen und somit Haftungsfällen von vornherein mög lichst aus dem Weg zu gehen 70 ANZEIGE BAUEN WOHNEN

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